Finance & Controlling
Jeder, der nebenberuflich oder hauptberuflich eine unternehmerische Tätigkeit ausübt, muss sich Gedanken über die laufende Finanzbuchhaltung sowie das daraus ergebende Jahresergebnis machen.
Dabei ist zu unterscheiden, ob das Jahresergebnis für interne oder externe Zwecke ermittelt wird.
Für betriebsinterne Zwecke ist der Unternehmer selbst an der Ermittlung des Jahresergebnisses interessiert, um Erkenntnisse über die Rentabilität der Tätigkeit und Unternehmenszahlen zu gewinnen. Eine Verpflichtung hierzu oder gesetzliche Vorschriften über die Ausgestaltung bestehen zu diesem Bereich nicht. Für eine erfolgreiche Unternehmensführung ist allerdings enorm wichtig, bereits während des laufenden Jahres möglichst zeitnah Informationen über die aktuelle Kosten- und Ertragsentwicklung in Form von Monats- bzw. Quartalsauswertungen zu erhalten. Nur so können auftretende Probleme, die ansonsten möglicherweise sogar existenzbedrohend werden könnten, rechtzeitig erkannt und entsprechende Gegenmaßnahmen eingeleitet werden. Dieser Bereich wird auch internes Rechnungswesen oder Controlling genannt.
Darüber hinaus wird das Ergebnis einer unternehmerischen Tätigkeit aber auch für betriebsexterne Zwecke ermittelt. Im Wesentlichen für die Finanzbehörde, die das Jahresergebnis als Grundlage für die Besteuerung heranzieht. Dabei sind solche Punkte wie Soll- bzw. Ist- Besteuerung, Kleinunternehmer- Regelung im Sinne v. §19 UStG und Gewinnermittlungsart (Vermögensvergleich §4(1) i.V. mit §5 EStG. vs. Einnahmenüberschussrechnung §4(3) EStG.) von großer Bedeutung. Außerdem spielt das externe Rechnungswesen eine wichtige Rolle im Zusammenhang mit Kreditentscheidungen der Banken.